Theorie:

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.), Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter .

Praxis:

max. 5h auf Trike oder Motorschirm; MS-Trike oder fußstartfähige UL werden auf die Praxisausbildung angerechnet
d.h. mindestens 25 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.

Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

- Bestätigung des Theorie-Unterrichts und Prüfung durch Flugschule   (Ausbildungsnachweisheft)

- Nachweis über mind. 25 h Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)

- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung

- Kopie der gültigen PPL-Lizenz