Theorie:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.), Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter
Praxis:
max. 20h auf Segelflugzeugen; Hubschaubern werden auf die Praxisausbildung angerechnet
d.h. mindestens 10 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.
Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Bestätigung des Theorie-Unterrichts und der Prüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)
- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
- Kopie der gültigen PPL-Lizenz
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