Theorie:

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.), Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter

Praxis:

max. 20h auf Segelflugzeugen; Hubschaubern werden auf die Praxisausbildung angerechnet
d.h. mindestens 10 Stunden Praxisausbildung müssen absolviert werden.

Praxisprüfung durch Ausbildungsleiter

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

- Bestätigung des Theorie-Unterrichts und der Prüfung durch die Flugschule   (Ausbildungsnachweisheft)

- Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)

- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung

- Kopie der gültigen PPL-Lizenz