Theorie:

Ausbildung sowie Theorie-Prüfung in den Fächern Meteorologie, Menschliches Leistungsvermögen
und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen

Praxis:

keine Erleichterungen
Theorie- und Praxisprüfung durch Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

- Wenn vorhanden: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / ggf. BZF

- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte   Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)

- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung