Theorie: - gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis - Wenn vorhanden: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / ggf. BZF - Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus) - Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung |