Theorie:
Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.), Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter
Praxis:
Einweisung in einer vom DULV oder DAeC registrierten Ausbildungsstätte
Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen.
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Bestätigung des Theorie-Unterrichts und der Prüfung durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
- Einweisungsbestätigung der Flugschule
- Kopie der gültigen PPL-Lizenz
|