Theorie:

Ausbildung in den speziellen Fächern (Technik, V.i.b.F.), Prüfung (schriftlich) durch den Ausbildungsleiter

Praxis:

Einweisung in einer vom DULV oder DAeC registrierten Ausbildungsstätte

Die Passagierflugberechtigung wird ohne weitere Nachweise in die Lizenz eingetragen.

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

- Bestätigung des Theorie-Unterrichts und der Prüfung durch die Flugschule   (Ausbildungsnachweisheft)

- Einweisungsbestätigung der Flugschule

- Kopie der gültigen PPL-Lizenz