Theorie: (vgl. § 42(3) LuftPersV)
"Allgemeine Fächer":
• Luftrecht
• Flugfunk
• Navigation
• Meteorologie
• menschliches Leistungsvermögen
"Spezielle Fächer":
• Technik
• Verhalten in besonderen Fällen
Abnahme der Theorie-Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat
Praxis: (vgl. § 42 (4) LuftPersV)
30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische
Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
Praxisprüfung durch Prüfungsrat
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag zur Erteilung der Lizenz (Formular hier)
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formular hier)
- Führungszeugnis gemäß § 28 Bundeszentralregistergesetz
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Formular hier)
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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