Theorie: (vgl. § 42(3) LuftPersV)

"Allgemeine Fächer":
• Luftrecht
• Flugfunk
• Navigation
• Meteorologie
• menschliches Leistungsvermögen

"Spezielle Fächer":
• Technik
• Verhalten in besonderen Fällen

Abnahme der Theorie-Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat

Praxis: (vgl. § 42 (4) LuftPersV)
30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische
Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.

Praxisprüfung durch Prüfungsrat

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

- Antrag zur Erteilung der Lizenz (Formular hier)

- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über   Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der   Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)

- Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formular hier)

- Führungszeugnis gemäß § 28 Bundeszentralregistergesetz

- Kopie des Personalausweises oder Passes

- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte   Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)

- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Formular hier)

- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis